Niedriger Anteil und weiterhin massiver Rückgang des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes
Die aktuelle Wohnungsmarktstatistik zeigt den immer größer werdenden Mangel an öffentlich geförderten Wohnungen in Selm deutlich auf. Von den rd. 12.600 Wohnungen im Stadtgebiet von Selm befinden sich nur noch 470 (3,7 %-Anteil) in der Mietpreisbindung. Sollte auch in den nächsten Jahren keine Neubautätigkeit in diesem Segment stattfinden, wird sich die Marktsituation weiter zuspitzen und aufgrund weiter auslaufender Bindungen der Bestand im Jahr 2030 auf nur noch 170 öffentlich geförderte Wohnungen sinken.
Fehlen kleiner Wohnungen
Der demografische Wandel und die damit einhergehende weitere Verkleinerung der Haushalte sowie der Anstieg der Haushalte in der Altersgruppe Ü65 rufen nicht nur Anpassungsbedarfe im Bestand hervor, sondern machen auch spezifische barrierefreie Angebote im Neubau erforderlich. So richtet sich ein Handlungsfeld insbesondere auf Servicewohnungen für Seniorenhaushalte. Den Prognosen des Kreises Unna (hier: Pflegebedarfsplanung) zur Folge, fehlen in Selm über 100 Wohnungen in diesem Segment. Im Rahmen der sozialen Teilhabe gilt dies auch für Empfänger von Grundsicherungsleistungen (SGBXII). Darüber hinaus teilen sich den Wunsch nach einer kleinen bezahlbaren Wohnungen Alleinerziehende, Alleinstehende, junge Erwachsene und Geschiedene.
Angespannte wirtschaftliche Situation für einkommensschwache Haushalte
Der Blick richtet sich hier insbesondere auf die Empfänger von Mindestleistungen bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Das waren im Jahr 2019 mit einem Anteil von 10,4 % an der Gesamtbevölkerung rd. 2700 Personen (Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGBXII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Regelleistungen nach dem AsylbLG).

Fazit:
Bei der Umsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bietet die Wohnungsbauförderung NRW den Kommunen vielfältige Chancen, den örtlichen Wohnungsmarkt in Qualität, Quantität und Preisstabilität für Haushalte in besonderen Lebenslagen mit geringem bis mittlerem Einkommen zu bereichern. Entsteht ein Defizit am Wohnungsmarkt, kann das Bauen in diesem Segment nicht alleine dem Markt überlassen werden. Das soll bedeuten, nicht nur auf Bauwillige zu reagieren, sondern den öffentlichen Interessen mit Steuerungsmöglichkeiten Geltung zu verschaffen.
Vor dem Hintergrund der prognostizierten Entwicklung und der Beobachtungen zum Selmer Wohnungsmarkt erscheint eine kommunale Steuerung geboten, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern und das Grundbedürfnis Wohnen zielgruppenspezifisch zu verbessern. Dabei soll die Einführung einer Mindestquote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, wie in vielen anderen Kommunen, durch einen Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Selm legitimiert werden und so der Verwaltung einen klaren Auftrag und eine politisch abgestimmte Zielsetzung für die künftige Wohnbaulandentwicklung geben. Darüber hinaus soll dieses Instrument ein einheitliches Vorgehen der Verwaltung in der Gleichbehandlung der Wohnungsmarktakteure bei der Entwicklung von zukünftigen Wohnbauvorhaben sichern.
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